Kosten

Es gibt Leute, die gut zahlen, die schlecht zahlen,
Leute, die prompt zahlen, die nie zahlen, Leute,
die schleppend zahlen, die bar zahlen, abzahlen,
draufzahlen, heimzahlen - nur Leute, die gern zahlen,
die gibt es nicht.

Georg Christoph Lichtenberg

Grundsätzliches

Dennoch – die anwaltliche Dienstleistung kostet Geld und Qualität hat ihren Preis! Allerdings ermitteln sich die Gebühren des Rechtsanwaltes nicht – wie oftmals irrig angenommen wird - nach der Anzahl der verfassten Schreiben, sondern nach dem Rechtsanwalts-
vergütungsgesetz
. Maßgeblich ist entweder der zugrundeliegende Gegenstandswert oder die gesetzliche Regelung sieht Rahmengebühren vor. Beispielsweise kostet ein erstes Beratungsgespräch für einen Verbraucher im Höchstfall € 190,- zzgl. Mehrwertsteuer, soweit Rechtsfragen aufgegriffen werden, welche weder einer gewerblichen, noch selbstständigen Tätigkeit zugeordnet werden können. Die Vereinbarung von Pauschal - oder Zeitvergütungen ist ebenfalls möglich.

Gesetze

Beratungs- und Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe

Haben Sie nur eine geringes Einkommen und wenig oder kein Vermögen, kann ein Anspruch auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe, bzw. Verfahrenskostenhilfe gegeben sein. Die Beratungshilfe ermöglicht Ihnen eine außergerichtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl. Die Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe sichert Ihnen die Hilfe eines Rechtsanwaltes bei der Durchsetzung Ihrer Rechte vor Gericht. Anträge und Abrechnung der Prozesskostenhilfe und Verfahrenskostenhilfe werden durch mich bei dem für Sie zuständigen Gericht erledigt. Vordrucke für die Beantragung der genannten Hilfemöglichkeiten finden Sie unter Formulare. Aber Achtung: Bei bewilligter Prozesskostenhilfe müssen Sie im Falle des Verlierens das Verlorene und auch die Kosten des Gegners tragen.

Rechtsschutzversicherung

Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, darf ich Sie vor dem Termin um Einholung einer Kostenübernahme/Deckungszusage bitten und mir diese dann im Original zu übergeben. Selbstverständlich kann diese Anfrage an Ihre Rechtsschutzversicherung auch durch mich übernommen werden. Ich empfehle in jedem Fall zu prüfen, ob eine Selbstbeteiligung vereinbart und ob das rechtliche Problem überhaupt versichert worden ist. In vielen Fällen übernehmen die meisten Versicherungen jedoch eine allgemeine Erstberatung unabhängig vom Rechtsgebiet. Beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sollten Sie die Bereiche versichern, für die Sie “streitanfällig” sind, z.B. wenn Sie Eigentümer eines Grundstücks sind – Nachbarschaftsrecht, als Arbeitnehmer – Arbeitsrecht.